Seguridad social: el seguro de vejez y supervivencia en números rojos

Fecha de publicación: 26 de marzo de 2015

AHV rutscht in die roten Zahlen

Jetzt ist es so weit: Die AHV gibt mehr Geld aus, als sie einnimmt. Das Umlageergebnis ist negativ. Die Hiobsbotschaft fällt zeitlich zusammen mit den Beratungen der Rentenreform in der ständerätlichen Sozialkommission.


Die AHV steht am Scheideweg: Die erste Säule des Rentensystems erodiert zunehmend und ist in die roten Zahlen gerutscht. Nachdem im Jahr 2013 das Umlageergebnis der AHV mit 14 Millionen Franken noch knapp positiv gewesen war, ist es per Ende 2014 negativ geworden. Dies bestätigen mehrere Quellen gegenüber der NZZ. Das genaue Jahresergebnis zusammen mit der Betriebsrechnung soll in Bälde veröffentlicht werden. Das Umlageergebnis dürfte sich jedoch um ein Vielfaches schlechter präsentieren, als es in den Finanzierungsperspektiven der AHV im Mai 2014 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veranschlagt worden war. Damals ging man, gestützt auf Bevölkerungszahlen des Bundesamts für Statistik, von einem Minus von 32 Millionen im Jahr 2014 aus.

Das Umlageergebnis spiegelt die Qualität der Finanzierung der AHV am besten wider, da es die Anlageerträge nicht berücksichtigt, die bekanntlich je nach Marktsituationen divergieren und zudem abhängig sind vom Stand des AHV-Ausgleichsfonds (vgl. Zusatztext). Werden Reformen weiter auf die lange Bank geschoben, ist mit einer dramatischen Verschlechterung der Umlageergebnisse zu rechnen: Von 2017 bis 2020 sind es laut BSV zwischen einer halben und einer ganzen Milliarde Franken, ab 2020 fallen jährliche Defizite in Milliardenhöhe an (vgl. Tabelle). Der AHV-Ausgleichsfonds, der gegenwärtig mit rund 28 Milliarden Franken dotiert ist, wird über kurze Zeit Linderung bringen, bis auch er einen kritischen Stand erreicht haben wird.


Die Hiobsbotschaft zu den AHV-Finanzen platzt mitten in die Beratung des umstrittenen Reformpakets «Altersvorsorge 2020» in der ständerätlichen Sozialkommission (SGK), die am Donnerstag in eine wichtige Phase tritt. Es ist davon auszugehen, dass die SGK auf die Vorlage eintritt und keine Rückweisung beschliesst. Namentlich Bürgerliche hatten mit einer Rückweisung geliebäugelt, war die Empörung doch gross, dass Sozialminister Alain Berset (sp.) trotz harscher Kritik in der Vernehmlassung kaum Korrekturen an der Vorlage vorgenommen hatte. So gehe es nicht, hiess es damals.

Schneller vorwärtsmachen

Vor dem Hintergrund der roten AHV-Zahlen wird das Parlament wohl unverzüglich an die Arbeit gehen. Alain Berset will ja am Gesamtpaket festhalten, weil er überzeugt ist, dass nur ein grosses Paket, in dem die Lasten «fair» verteilt sind, in einer Volksabstimmung überleben kann. Bürgerliche Mitglieder der SGK sind aber vom Gegenteil überzeugt. Nicht nur verweisen sie darauf, dass die «Altersvorsorge 2020» – bei der das Verhältnis von Mehreinnahmen und Minderausgaben 9 zu 1 beträgt – alles andere als ausgewogen sei. Der Thurgauer Ständerat Roland Eberle sagt zum Beispiel, das Scheitern des Gesamtpakets sei für ihn so sicher wie das Amen in der Kirche. Der Grund: Je mehr in eine einzelne Vorlage gepresst wird, umso grösser ist die Kumulation der Widerstände dagegen.

Vertreter der FDP, CVP und SVP haben deshalb vom BSV einen Bericht über ein alternatives Vorgehen verlangt. Dieser Bericht liegt vor und wird in der SGK diesen Donnerstag und Freitag besprochen. Konkret verlangen Felix Gutzwiller (fdp.), Urs Schwaller (cvp.) und Alex Kuprecht (svp.) ein redimensioniertes Paket. Das Frauenrentenalter soll etwas schneller, innert vier Jahren, auf 65 Jahre angehoben werden. In der beruflichen Vorsorge sei der Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken, wie es auch die Botschaft vorsieht.

Kein Leistungsausbau

Es soll aber keinen Leistungsausbau in der zweiten Säule geben, indem auf die Senkung der Eintrittsschwelle und die Streichung des Koordinationsabzugs verzichtet wird. Diese Massnahmen seien für die Wirtschaft nicht verkraftbar. Die Senkung des Umwandlungssatzes solle kompensiert werden: durch eine Erhöhung der Altersgutschriften sowie durch eine leichte Senkung des Koordinationsabzugs. Abfedernde Übergangsmassnahmen sollen für Personen gelten, die älter als 55 Jahre sind. Während die Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren unbestritten ist, wollen FDP, CVP und SVP die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent zugunsten der AHV erhöhen, rechtlich gekoppelt an Rentenalter 65/65. 0,3 Prozent davon würden von der Ende 2017 auslaufenden IV-Spezialfinanzierung übernommen werden. Zudem soll das ganze, seit 1999 erhobene Mehrwertsteuerprozent der AHV zugutekommen. Eine so abgespeckte Reform könne Anfang 2018 in Kraft treten.

Das Umlageergebnis im Laufe der Zeit

msc. ⋅ Die AHV wird im Umlageverfahren finanziert. Das heisst: Die während eines Jahres getätigten Ausgaben sind mit den Einnahmen aus demselben Jahr zu decken. Das Umlageergebnis ist die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben der AHV, wobei die Anlagenerträge nicht eingerechnet sind. Nicht immer in der Geschichte der AHV gab es positive Umlageergebnisse. So waren sie in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre negativ, bis der Gesetzgeber 1979 mit der 9. AHV-Revision reagierte. Auch zwischen 1994 und 1999 gab die AHV mehr aus, als sie einnahm. Deshalb wird seit 1999 ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent erhoben, das zu 83 Prozent direkt der AHV und zu 17 Prozent dem Bund zugutekommt. Zudem wurde das Frauenrentenalter im Rahmen der 10. AHV-Revision in zwei Schritten auf 64 Jahre erhöht. Massgeblich zu positiven Umlageergebnissen hat in den letzten 15 Jahren zudem die vielgeschmähte «Masseneinwanderung» gut qualifizierter Personen beigetragen. Ohne diese und ohne die erwähnten Reformen wäre das Umlageergebnis in der AHV schon seit einigen Jahren negativ.

Kurzfristig kann das Sicherheitsnetz der AHV, der Ausgleichsfonds, Finanzierungsprobleme überbrücken. Der Fonds muss laut Gesetz eine Jahresausgabe decken können. Solange der Fonds gut dotiert ist, liefert er Anlagenerträge, die er auf verschiedenen Märkten erzielt. Zehrt die AHV vom Fonds, sinkt dieser und mit ihm auch die Erträge.

Fuente. NZZ, 26.03.15